Unser Angebot im Überblick


Berufskraftfahrer-Weiterbildung 

 

Die KoWo Bildungskonzepte führt gesetzliche Weiterbildungsmaßnahmen gemäß den Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) sowie der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) durch.

Die Schulungen orientieren sich an den in Anlage 1 BKrFQV mit den festgelegten Kenntnisbereichen und richten sich an alle Personen die im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr unterwegs sind.

Ziel der Weiterbildung ist die:

  • Fristgerechte Verlängerung der Fahrerqualifikation nach Abschnitt 2 § 5 BKrFQG
  • Vermittlung und Auffrischung der gesetzlich geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und wirtschaftlichen Fahrweise im gewerblichen Straßenverkehr.


Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraft- und Personenverkehr

Wer gewerblich Lkw oder Bus fahren möchte, benötigt seit dem 10. September 2009 (Lkw) bzw. 10. September 2008 (Bus) zusätzlich zur Fahrerlaubnis die sogenannte beschleunigte Grundqualifikation gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG).Diese Qualifikation ist verpflichtend für alle, die einen Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE (Lkw) oder D, DE (Bus) erwerben und gewerblich tätig sein wollen. Der Nachweis erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Unsere Schulung zur beschleunigten Grundqualifikation umfasst:

  • 140 Unterrichtseinheiten (Theorie & Praxis)
  • Abschlussprüfung bei der IHK (schriftlich, in deutscher Sprache)
  • Praxisnahe Vorbereitung auf den beruflichen Alltag
  • Nach erfolgreichem Bestehen der IHK-Prüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die bei der Führerscheinstelle eingereicht wird. Dort wird Ihnen die Kennziffer 95 in den Führerschein eingetragen – damit sind Sie offiziell zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr berechtigt.

Jetzt informieren und durchstarten – wir begleiten Sie auf dem Weg zur beruflichen Qualifikation als Berufskraftfahrer!



Individuelle Inhouse-Schulungen für Unternehmen

Wir passen unsere Schulungsinhalte an die konkreten Anforderungen Ihres Fuhrparks und Fahrpersonals an – u. a. zu folgenden Themen:

  • Sozialvorschriften und Lenk-/Ruhezeiten
  • Bedienung und Auswertung digitaler Kontrollgeräte
  • Aktuelles Mautrecht
  • Vermeidung von Regelverstößen
  • Wirtschaftliches Fahren (ECO-Training)
  • Sicherheit und Ladungssicherung

Unsere Dozenten vermitteln alle Inhalte verständlich, anwendungsbezogen und rechtssicher – mit Bezug zu den täglichen Herausforderungen im Fahrbetrieb.



Fortbildung für Ausbilder gemäß § 7BKrFQV
Rechtssichere Qualifizierung für Dozenten in der Berufskraftfahrerausbildung
Gemäß § 7 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) unterliegen Ausbilder und Dozenten, die Schulungen im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation durchführen, einer regelmäßigen Fortbildungspflicht. Diese dient der Sicherung der Qualität der Aus- und Weiterbildung im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr und stellt sicher, dass das vermittelte Wissen stets dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Praxis entspricht.

Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Ausbilder und Dozenten, die Unterrichtseinheiten gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) durchführen – insbesondere in den Kenntnisbereichen der Anlage 1 BKrFQV.

Umfang und Inhalte
Die Fortbildung umfasst mindestens 24 Unterrichtseinheiten (UE) à 60 Minuten und deckt alle relevanten Themenbereiche ab, die für eine qualitätsgesicherte Unterrichtsgestaltung in der Berufskraftfahrerausbildung erforderlich sind. 


Dazu zählen unter anderem:
Aktuelle rechtliche Grundlagen im Güterkraft- und Personenverkehr

  • Pädagogisch-didaktische Methoden in der Erwachsenenbildung
  • Technische und sicherheitsrelevante Neuerungen im Straßenverkehr
  • Umweltbewusstes und wirtschaftliches Fahrverhalten

Reflexion der eigenen Ausbilderpraxis
Die Inhalte unserer Fortbildung sind an den Vorgaben der Anlage 1 BKrFQV ausgerichtet, wodurch eine Anerkennung gemäß § 7 BKrFQV gewährleistet ist.

Gesetzliche Übergangsregelung
Für Ausbilder, die ihre Tätigkeit vor dem 22. Dezember 2016 aufgenommen haben, galt eine gesetzliche Übergangsfrist. In diesen Fällen musste die erste Fortbildung bis spätestens zum 21. Dezember 2020 absolviert worden sein.
(Quelle: Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht, BALM)


Ihr Nutzen

  • Rechtssichere Fortbildung mit Anerkennung nach § 7 BKrFQV
  • Aktualisierung Ihres Fach- und Methodenwissens
  • Qualitätssicherung Ihrer Lehrtätigkeit
  • Nachweis der gesetzlichen Weiterbildungspflicht gegenüber Trägern und Behörden

 








Sichern Sie die Zukunft Ihres Fahrpersonals

Ob gesetzlich verpflichtende Weiterbildung oder gezielte Qualifikationsmaßnahme: Mit uns bleiben Ihre Fahrer auf dem neuesten Stand und Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite.





Praxisnah und gesetzeskonform

Unsere Schulungen richten sich exakt nach dem BKrFQG und BKrFQV – mit realitätsnahen Inhalten, die sofort im Fahralltag umsetzbar sind.

 



Maßgeschneiderte Firmenlösungen

Wir passen unsere Schulungen individuell an Ihre betrieblichen Abläufe, Fahrzeuge und Herausforderungen an.

 



Erfahrene Dozenten aus der Praxis

Unsere Trainer verfügen über fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung im Personen- und Güterkraftverkehr.








Sie möchten mehr über unser Schulungsangebot erfahren?
Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gern persönlich.

Kontakt